E-Rezept
Was ist das E-Rezept?
Das E-Rezept ist die digitale Variante des Papierrezeptes. Sie erhalten Ihre Rezepte per App, die sie in der Apotheke einlösen und verwalten können.
Welche Vorteile bietet das E-Rezept?
- Rezepte sind jederzeit digital auf dem Smartphone abrufbar.
- Es ist kein abfotografieren oder scannen der Rezepte mehr notwendig.
- Folgerezepte können durch Ihre Arztpraxis digital übermittelt werden, wenn keine erneute ärztliche Untersuchung notwendig ist.
- E-Rezepte können direkt online an die Apotheke übermittelt und bestellt werden.
- In der App behalten Sie den Überblick über alle Verordnungen.
- Die Gültigkeitsdauer Ihrer Rezepte ist unkompliziert sichtbar.
Wie lange ist das E-Rezept gültig?
Private E-Rezepte sind in der Regel bis zu 3 Monate nach Ausstellung gültig.
Kann eine andere Person das E-Rezept für mich einlösen?
Um ein E-Rezept stellvertretend für eine privatversicherte Person einzulösen, wird der Ausdruck mit dem Rezeptcode benötigt. Alternativ können Sie Ihr E-Rezept aber auch mit der App „AO eHealth“ an eine Apotheke übermitteln, die per Botendienst oder Versand liefert, sodass keine weitere Person beauftragt werden muss.
Was benötige ich, um das E-Rezept nutzen zu können?
Um das E-Rezept (sowie die anderen digitalen Anwendungen) komplett nutzen zu können, brauchen Sie die App „Meine AO“ und die App „AO eHealth“ sowie eine digitale GesundheitsID.
Kann ich auch weiterhin ein Papierrezept erhalten?
Eine Pflicht zur Ausstellung eines E-Rezeptes bei privatversicherten Personen besteht nicht. Sie können Ihre Rezepte auch weiterhin auf dem gewohnten Papierausdruck erhalten. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.
Wie löse ich das E-Rezept bei meiner Apotheke ein?
Sie zeigen den Rezeptcode in der Apotheke vor und erhalten Ihre Medikamente direkt vor Ort. Alternativ können Sie das E-Rezept aus der App „AO eHealth“ direkt an die Apotheke senden und reservieren es zur Abholung bzw. bestellen es per Botendienst oder per Versanddienstleister zu Ihnen nach Hause.
Wie kann ich das E-Rezept zur Erstattung an meine Versicherung weiterleiten?
Die Apotheke stellt Ihnen einen digitalen Kostenbeleg (Apothekenrechnung) aus, der Ihnen in der App „AO eHealth“ angezeigt wird. Diesen Beleg können Sie direkt über die App „Meine AO“ bei uns zur Erstattung einreichen. Sie können ihn auch aufbewahren und in der App weitere Belege sammeln. Allerdings können mehrere Apothekenrechnungen nicht gleichzeitig über diesen Weg eingereicht werden.
Einige Apotheken händigen aus technischen Gründen einen ausgedruckten Kostenbeleg aus, der aber ebenfalls zur Einreichung geeignet ist.
Bekomme ich auch automatisch eine digitale Rechnung der Apotheke?
Nein, ein digitaler Kostenbeleg der Apotheke wird nicht automatisch erstellt und in der App bereitgestellt. Sie müssen in der App eine Einwilligung für das Erstellen von Apothekenrechnungen erteilen und die Apotheke informieren, dass ein digitaler Kostenbeleg erstellt werden soll.
Wo genau finde ich meine digitalen Apothekenrechnungen in der App?
Klicken Sie bei den „abgeschlossenen Rezepten“ oben rechts neben dem Symbol der Glocke auf die 3 Punkte. Dort finden Sie die Übersicht über Ihre Apothekenrechnungen zu den eingelösten Rezepten – sofern sie Ihnen die Apotheke digital übermittelt hat.
Warum erhalte ich für mein mitversichertes Kind kein E-Rezept?
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre ist die elektronische Variante nicht möglich.
Hintergrund:
Zur
Authentifizierung ist eine Registrierung in der App „AO eHealth“ notwendig. Hierbei ist ein
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion inkl. PIN notwendig. Kinder und Jugendliche, die
zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den
Online-Ausweis noch nicht nutzen.
Wie kann ich als mitversicherte Person meine Apothekenrechnung mit dem Versicherungsnehmer teilen?
Sie sind über 16 Jahre und haben als mitversicherte Person die App „AO eHealth“ auf Ihrem Handy, um das E-Rezept nutzen zu können. Um Ihre Belege dann digital einreichen zu können, müssen Sie die Möglichkeiten, die das Betriebssystem Ihres Handys bietet (z. Bsp. AirDrop), nutzen und die Belege mit dem Versicherungsnehmer teilen.
Was passiert, wenn ich meine Versicherung wechsele – kann ich die Anwendungen weiterhin nutzen bzw. habe ich weiterhin Zugriff auf meine Rezepte und Apothekenrechnungen?
Mit Beendigung der Vollversicherung sind die digitalen Anwendungen über die bisherige App nicht mehr verfügbar. Sie müssen bei Bedarf Ihre in der App hinterlegten Dokumente sichern und außerhalb der App speichern. Bietet Ihre neue Versicherung einen digitalen Zugang an? Dann können Sie sich in der App der neuen Versicherung authentifizieren und dort weiterhin auf Ihre E-Rezepte zugreifen.
GesundheitsID
Was ist die GesundheitsID?
Sie ist Ihre digitale Identität im Gesundheitswesen.
Wozu benötige ich die GesundheitsID?
Für die Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendungen ist eine Registrierung und Authentifizierung über unsere App „AO eHealth“ notwendig.
Die App sorgt für eine sichere Identitätsbestätigung und schützt Ihre Daten bei der Kommunikation zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen (Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und sonstige Leistungserbringer).
Das Anlegen einer GesundheitsID ist freiwillig. Sie entscheiden selbst, welche digitalen Services Sie nutzen möchten.
Welche Unterlagen benötige ich für die Registrierung?
- Ihre persönliche KVNR
- Ihren Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN
- App „AO eHealth“
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Einrichtung Ihrer digitalen GesundheitsID in der App „AO eHealth“.
Online Check-in
Was ist der Online Check-in?
Damit Sie das E-Rezept oder später die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen können, ist es nötig, dass Sie sich einmalig in der Arzt- oder Zahnarztpraxis einchecken. Dies macht der „Online-Check-in“ mittels eines QR Codes möglich.
Welche Daten werden beim Online Check-in übermittelt?
Mit dem Online Check-in werden Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihr Geschlecht, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre KVNR an die Arztpraxis übermittelt.
Was muss ich tun, wenn beim Online Check-in meine alte Anschrift angezeigt wird?
Für den aktuellen Arztbesuch hat dies keine Auswirkungen bzw. Einschränkungen für Sie. Bitte klären Sie jedoch, ob Ihre aktuelle Anschrift der Arztpraxis vorliegt. Informieren Sie uns darüber hinaus bitte schriftlich über die neue Anschrift.
Muss ich einen Online Check-in durchführen?
Der Online Check-In ist nicht verpflichtend, wird aus datenschutzrechtlichen Gründen allerdings empfohlen.
Was kann ich machen, wenn die Praxis keinen QR Code hat?
Die Rezepte werden Ihnen dann i. d. R. in Papierform ausgestellt.
Muss ich bei jedem Arztbesuch einen Online Check-in durchführen?
Der Online Check-in ist nur beim jeweiligen Erstbesuch erforderlich, bei Folgebesuchen nicht mehr.
Was mache ich, wenn der Online Check-in nicht funktioniert?
Lassen Sie sich dann bitte das klassische Rezept auf Papier ausstellen.
Sind beim Gerätewechsel meine bisherigen Online Check-ins weiterhin einsehbar?
Die Online Check-In-Historie wird nur lokal auf dem benutzten Endgerät gespeichert. Durch die lokale Speicherung der Daten beim Online Check-in werden bei Wechsel des Geräts oder Anmeldung an einem anderen Gerät daher keine bereits durchgeführten Online Check-ins angezeigt, beziehungsweise nur die auf dem jeweiligen Endgerät durchgeführten Online Check-ins angezeigt. Auf Ihren Praxisbesuch hat das keine Auswirkungen.
Allgemeine Fragen / Technische Fragen
Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Datenautobahn des Gesundheitswesens. Sie soll eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen (Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und sonstige Leistungserbringer) ermöglichen, sie vernetzen und eine moderne Patientenversorgung unterstützen.
Auch wir haben uns daran angeschlossen, um Ihnen (Voll- und Beihilfeversicherten) die Vorteile der Digitalisierung anbieten zu können.
Wo finde ich meine Krankenversichertennummer (KVNR)?
Die KVNR ist eine lebenslang gültige Nummer, die – egal, ob in der privaten oder gesetzlichen
Krankenversicherung versichert – einem Versicherten zugeordnet wird. Die KVNR wird aus der
Rentenversicherungsnummer gebildet und bei der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer
(VST) verwaltet.
Sofern uns Ihre Zustimmung vorliegt haben wir sie bei der Deutschen
Rentenversicherung abgerufen.
Nutzen Sie bereits unsere App „Meine AO“? Dann ist sie im
Profil hinterlegt. Die
KVNR-Information wird allerdings erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr angezeigt.
Ansonsten
informierten wir Sie per Post über die KVNR für die in Ihrem Vertrag versicherten Personen.
Die KVNR ist nicht identisch mit der Ihnen bekannten Versicherungsnummer, unter der wir Ihren Vertrag führen.
Wo kann ich die Krankenversichertennummer (KVNR) beantragen, wenn ich keine habe?
Klicken Sie hier zur Beantragung Ihrer KVNR.
Was passiert, wenn ich die Beantragung meiner Krankenversichertennummer (KVNR) nicht zustimme?
Ohne eine KVNR können Sie die digitalen Gesundheitsanwendungen nicht nutzen.
Warum muss ich mich beim Gerätewechsel neu registrieren / authentifizieren?
Wenn Sie ein neues Gerät nutzen möchten, müssen Sie die Gerätebindung und damit die Authentifizierung erneut durchführen. Dies gilt auch, wenn Sie die App zuvor deinstalliert und anschließend wieder neu installieren.
Reicht eine einmalige Identifizierung aus?
Ja. Sie müssen sich nur einmalig im Rahmen des Registrierungsprozesses identifizieren. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie sich jedoch alle 12 Monate mit Personalausweis authentifizieren.
Was passiert, wenn ich mein Smartphone verliere?
Sie können den Zugang zur App hier sperren lassen.
Können mehrere Familienmitglieder auf einem Gerät die App nutzen?
Ja. Dazu müssen Sie sich über Ihr Profil vom Benutzerkonto abmelden. Danach ist eine neue Anmeldung einer anderen Person möglich.
Kann ich mich schon vor Versicherungsbeginn registrieren und die App einrichten?
Nein. Dies ist erst mit Beginn der Versicherung möglich. Zudem muss uns Ihre KVNR vorliegen.