Datenschutzerklärung „AO eHealth“
1 Vorbemerkung
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit und einem vereinfachten Bearbeitungsverfahren wurde die gendergerechte Ansprache durch die einheitliche Verwendung der Formulierungen „Versicherter“ und „Nutzer“ ersetzt. Mit der Benutzung dieser Begriffe sind immer ohne Einschränkung alle Geschlechter gemeint.
2 Allgemeines
Wir möchten Ihnen nachfolgend erläutern, welche Daten wir mit der App „AO eHealth“ (im Folgenden „App“ genannt) verarbeiten, wofür wir die Daten verwenden, ob und in welchem Umfang diese von uns gespeichert und/oder ggf. an Dritte übermittelt werden.
Mit der App können Sie sich an der Telematikinfrastruktur (TI) registrieren und den Fachdienst „E-Rezept“ sowie die Fachanwendung „elektronische Patientenakte“ nutzen.
Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen (vgl. SGB V, Kapitel 11 §§ 306 - 383). Die Vorgaben zu der TI und der App werden durch die gematik GmbH unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erstellt.
Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt unter strengen Sicherheitsauflagen und sowohl der Entwicklungsprozess selbst, der Programmcode als auch der Betrieb der App werden durch unabhängige, zertifizierte und akkreditierte Stellen im Rahmen einer Zulassung sowie kontinuierlicher Audits geprüft.
Für jede Zulassung ist ein Sicherheitsgutachten erforderlich, das sowohl eine technische als auch eine funktionale Eignung prüft.
2.1 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Der Verantwortliche im Sinne von §§ 341 Abs. 4 S. 1, 307 Abs. 4, 362 SGB V i. V. m. Art. 4 Ziffer 7 der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die
ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG
Alte-Oldenburger-Platz 1
49377 Vechta
Telefon: 04441 905-0
Fax: 04441 905-470
E-Mail: info@alte-oldenburger.de
2.2 Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter
ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG
-Datenschutzbeauftragter-
Alte-Oldenburger-Platz 1
49377 Vechta
E-Mail: datenschutz@alte-oldenburger.de
2.3 Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover.
2.4 Allgemeines zur Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Versicherten, soweit dies zur Bereitstellung bzw. Nutzung der App erforderlich ist.
Die Nutzung der App ist für unsere Versicherten freiwillig. Ihnen entsteht kein Nachteil, sofern sie sich gegen die Nutzung der App entscheiden.
2.5 Einbindung von Dritten
Wir geben Daten unserer Versicherten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Wir setzen verschiedene technische Dienstleister ein, um unseren Versicherten die App anbieten zu können. Hierbei handelt es sich um die Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass ein solcher technischer Dienstleister Kenntnis von personenbezogenen Daten erhält. Wir wählen diese Dienstleister sorgfältig aus und treffen alle datenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen für eine zulässige Datenverarbeitung. Die beauftragten Dienstleister sind ebenfalls verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen einzuhalten und werden im Rahmen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verpflichtet.
Darüber hinaus findet eine Weitergabe personenbezogener Daten nur statt, wenn und soweit Versicherte weitere Funktionen der App nutzen:
- Bei Nutzung des ePA-Moduls (Ziff. 6) kann eine Datenweitergabe an Leistungserbringer und Vertreter des Nutzers erfolgen.
- Bei Nutzung des E-Rezept-Moduls (Ziff. 7) kann eine Datenweitergabe an Apotheken erfolgen
- Bei Nutzung der Online Check-In-Funktion (OCI) werden folgende personenbezogene Daten an die jeweilige medizinische Einrichtung des Versicherten übermittelt: Vorname, Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnanschrift, Krankenversichertennummer
- Möchten Sie als Versicherter eine Organspendeerklärung abgeben, werden folgende personenbezogene Daten an das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Betreiber des Organspende-Registers übermittelt: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, KVNR und E-Mail-Adresse). Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter https://organspende-register.de/erklaerendenportal/datenschutz .
2.6 Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union
Eine Verarbeitung der Daten außerhalb der europäischen Union findet nicht statt. Alle TI-bezogenen Datenverarbeitungen finden ausschließlich in Deutschland statt.
2.7 Betroffenenrechte
Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung jederzeit zu widersprechen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO). Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, können Sie dieser Verarbeitung jederzeit widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser Verarbeitung entgegenstehen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Dies gilt ebenso für Weiterverarbeitungen zu statistischen Zwecken (Art. 21 Abs. 6 DSGVO). Ihr Widerspruch ist jeweils formlos möglich. Bitte beachten Sie unsere Kontaktdaten.
2.8 Löschung von Daten
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die genannten Verarbeitungszwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kommt eine Löschung erst nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungspflicht in Betracht.
Weitere Informationen zur Aufbewahrung und Speicherung der Daten können den einzelnen Funktionsbeschreibungen entnommen werden.
2.9 Automatisierte Entscheidungsfindung
Wir setzen keine Verarbeitungsvorgänge ein, die auf einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gem. Art. 22 DSGVO beruhen.
3 Bereitstellung der App „AO eHealth“
3.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Die App „AO eHealth“ wird allen Vollkosten- und Beihilfeversicherten der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG zur Verfügung gestellt.
Bei der Bereitstellung und Nutzung der App werden folgende personenbezogene Daten des Versicherten verarbeitet:
- Angaben des amtlichen Ausweisdokuments
- Name, Vorname
- Geburtsdatum des Versicherten
- Geburtsort des Versicherten
- Beginn und Ende des Versicherungsverhältnisses
- IdentDataTime (Zeitstempel für die vollzogene Identifizierung des Versicherten)
- Schutzklasse für die Identifikation
- Identifizierungsverfahren
- Meldeadresse: Länderkennzeichen, PLZ, Ort; Straße, Hausnummer
- Ende der Registrierung / Ja oder Nein
- Zeitpunkt Registrierungsbeginn
- Titel
- Namenszusatz
- Vorsatzwort (z. B.: „von“, „de“, „van“)
- Geschlecht
- Krankenversichertennummer
- ein Pseudonym bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Dabei ruft der Anbieter Authdata GmbH erstmalig alle uns zugänglichen Daten des Ausweisdokuments zum Personenabgleich ab und erzeugt ein Pseudonym. Jedes weitere Mal erfolgt der Abgleich durch das vom Anbieter erzeugte Pseudonym.
- Vertragsstatus
- E-Mailadresse
3.2 Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen der App-Nutzung ist die Einwilligung des Versicherten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.
3.3 Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung der App „AO eHealth“ inkl. eines Registrierungsdienstes (Identity Provider - IDP) zur Generierung einer GesundheitsID gemäß § 291 Abs. 8 SGB V. Die GesundheitsID ist notwendig zur Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen in der TI wie z. B. der elektronischen Patientenakte (ePA) oder des E-Rezepts.
Die ePA und das E-Rezept sind weitere Funktionen der App (siehe Ziff. 5 und 7).
3.4 Dauer der Datenspeicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.
3.5 Absprünge auf das Organspenderegister des BfArM und gesund.bund.de
Die App bietet die Möglichkeit, das Organspenderegister und die Seite gesund.bund.de aufzurufen.
Für alle Inhalte im Organspenderegister ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verantwortlich.
Für alle Inhalte auf gesund.bund.de ist das Bundesministerium für Gesundheit verantwortlich.
4 Registrierungsprozess
Die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Datenverarbeitungsprozesse sind für die Registrierung und Nutzung der App sowie zur Erstellung einer GesundheitsID zwingend erforderlich.
4.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Für die Nutzung der App und den damit bereitgestellten Services müssen Verifikations- und Registrierungsverfahren durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob die Person, die die App nutzen möchte, auch tatsächlich Versicherter der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG ist.
Im Rahmen des Verifikations-und Registrierungsverfahrens werden die in Ziff. 3.1 genannten Daten verarbeitet.
Nach Verifikation der Daten durch die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG wird für den Versicherten eine GesundheitsID angelegt, die zur Nutzung von Anwendungen der TI erforderlich ist. Der Nutzer erhält nach erfolgreicher Erstellung seiner GesundheitsID eine Bestätigung in der App.
4.2 Erfassung der Daten für einen Fehlerreport
Wir benötigten die im Folgenden aufgeführten Informationen, wenn ein Versicherter einen Fehler meldet und die Ursache analysiert werden muss.
4.2.1 Automatisiert übermittelte Daten
Im Fehlerfall wird von der App ein Report erstellt und dieser wird automatisch an das Business Service Management (BSM) der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH versendet.
Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur Fehlerbehebung analysiert.
| Daten | Wert | Beispiel |
|---|---|---|
| Device-bezogene Daten | Family | Nokia |
| Model | Nokia 4.2 (QKQ1.191008.001) | |
| Architecture | arm64-v8a | |
| Battery Level | 100% | |
| Orientation | Portrait | |
| Memory | Total: 2.8 GB / Free: 1.4 GB | |
| Capacity | Total: 20.2 GB / Free: 17.0 GB | |
| Simulator | False | |
| Boot Time | 2021-08-18T07:29:28.162Z | |
| Timezone | Europe/Amsterdam | |
| archs | [arm64-v8a, armeabi-v7a, armeabi] | |
| battery_temperature | 31 °C | |
| brand | nokia | |
| charging | True | |
| connection_type | Wifi | |
| language | de_DE | |
| low_memory | False | |
| manufacturer | HMD Global | |
| online | True | |
| screen_density | 1.875 | |
| screen_dpi | 300 | |
| screen_height_pixels | 1370 | |
| screen_resolution | 1370x720 | |
| screen_width_pixels | 720 | |
| App-bezogene Daten | Start Time | 2021-08-18T07:52:25.904Z |
| Bundle ID | com.rise_world.epa.integration.debug | |
| Bundle Name | E-Rezept | |
| Version | 1.2.0 | |
| Build | 123070 | |
| Betriebssystem | Name | Android |
| Version | 10 (00EEA_2_290) | |
| Kernel Version | 4.9.186-perf+ | |
| Rooted | No |
4.2.2 Manuell übermittelte Daten
Zusätzlich zu dem automatisiert übermittelten Report können Nutzer die folgenden Daten manuell an das Business Service Management (BSM) der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH versenden.
Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur Fehlerbehebung analysiert.
| Daten | Wert | Beispiel | Erläuterung |
|---|---|---|---|
| User-ID bezogene Daten | Die User-ID ist eine UUID und wird pro App Session neu generiert. | ||
| Tags | ID | 66cfbd07-1881-4975-bc2f-41a81f9d0907 | |
| androidSDK | 29 | Android SDK Version | |
| applicationId | com.rise_world.epa.integration.debug | App bundle name | |
| buildJob | epa-android/develop | Gitlab build job | |
| device | Nokia 4.2 | Gerätebezeichnung | |
| device.family | Nokia | Produktgruppe | |
| dist | 123070 | Gitlab-Pipeline-ID | |
| environment | debug | Umgebung | |
| fdvSdk | 1.2.0 | Android SDK | |
| fdvSdkModule | 1.2.2 | C++ SDK | |
| flavor | epaIntegration | App flavor | |
| gitHash | bc5853d | Git Hash | |
| level | error | Loglevel | |
| os Android | 10 | Android Version | |
| os.name | Android | Betriebsystemname | |
| os.rooted | no | Gerootetes Gerät | |
| release | 1.2.0 | App Release Version | |
| supportId | B88G-KDVD-YNEK | Support-Code | |
| user | id:66cfbd07-1881-4975-bc2f-41a81f9d0907 | UserId | |
| StackTrace | Umfasst die technische Beschreibung des aufgetretenen Fehlers. | ||
4.3 Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für den IDP-Registrierungsprozess und die hierbei verarbeiteten Daten ist die Einwilligungserklärung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO des Versicherten.
4.4 Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die rechtssichere Identifikation und Registrierung des Versicherten, die Erstellung einer GesundheitsID gemäß § 291 Abs. 8 SGB V sowie die Verhinderung von Daten- und Identitätsmissbrauch.
4.5 Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.
4.6 Widerruf der Einwilligungserklärung
Die Einwilligung kann jederzeit in der App über das „Avatar-Icon“ (Profil) und die Schaltfläche Einwilligungen oder schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ein Widerruf der Einwilligung hat zur Folge, dass eine Nutzung der App und des IDPs nicht mehr möglich ist.
5 Elektronische Patientenakte (ePA)
5.1 Anlage eines ePA-Aktenkontos
Sofern Versicherte die Voraussetzungen zur Anlage einer ePA erfüllen und kein ePA-Widerspruch mitgeteilt wurde, legen wir für sie ein ePA-Aktenkonto an. Die Voraussetzungen sind:
- aktiver Voll- oder Beihilfekrankenversicherungsvertrag bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG
- gültige Krankenversichertennummer
- Die Vollendung des 16. Lebensjahres
Die ePA-Aktenanlage erfolgt unabhängig von der Nutzung der App „AO eHealth“. Die Nutzung der ePA und der App ist freiwillig. Ohne eine Registrierung in der App und ohne die Zustimmung des Nutzers können keine Daten in die ePA eingestellt oder von Leistungserbringern eingesehen werden. Wir als privater Krankenversicherer können zu keiner Zeit Gesundheitsdaten in der ePA einsehen.
Versicherte werden 6 Wochen vor der Anlage ihrer ePA schriftlich über die Aktenanlage und ihr Widerspruchsrecht informiert. Versicherte können auch zu einem späteren Zeitpunkt der Aktenanlage widersprechen. Ein Widerspruch führt zum Löschen der ePA und der darin gespeicherten Daten.
5.2 Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Anlage eines ePA-Aktenkontos ist Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO i. V. m. §§ 362, 341, 342 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4 und § 344 SGB V.
5.3 Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung der elektronischen Patientenakten gemäß § 341 SGB V.
5.4 Umfang der Datenverarbeitung zur ePA-Aktenanlage
Zur Anlage der ePA bzw. Verwaltung des Widerspruchs werden folgende personenbezogene Daten der betroffenen Person verarbeitet:
- Krankenversichertennummer (KVNR)
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Vertragsstatus
- Widerspruchsstatus
- Wohnanschrift
5.5 Dauer der Speicherung
Die ePA ist als eine lebenslange Akte konzipiert. Solange der Nutzer die Voraussetzungen zur Anlange der ePA erfüllt (siehe Ziff. 5.1), werden die ePA bzw. darin gespeicherte Daten nicht gelöscht. Sie bleiben dauerhaft gespeichert, bis Nutzer einzelne Dateien oder die gesamte ePA selbst löschen.
90 Tage nach Beendigung des Versicherungsvertrags wird die ePA gelöscht. Während dieser Zeit kann der Nutzer seine Daten sichern bzw. die Migration der ePA zu seinem neuen Krankenversicherer in die Wege leiten. Die Migration der ePA erfolgt in der Regel automatisiert.
Im Todesfall verlängert sich die Löschfrist gemäß § 344 Abs. 6 SGB V auf 12 Monate.
Nach Ablauf dieser Fristen werden der Nutzeraccount und die ePA unwiderruflich gelöscht. Der Nutzer wird 14 und 7 Tage vor Ablauf der Löschfrist per E-Mail über die Löschung informiert.
Des Weiteren werden die ePA und die darin befindlichen Daten unwiederbringlich gelöscht, wenn der Nutzer der ePA widerspricht.
Zusätzlich hat der Nutzer die Möglichkeit eigenständig Daten in der ePA zu löschen.
5.6 Widerspruchsrecht gegen die ePA-Aktenanlage
Vor der Anlage einer ePA haben Sie 6 Wochen Zeit der Anlage zu widersprechen. Sie können auch zu jedem späteren Zeitpunkt der Aktenanlage widersprechen.
Besteht bereits eine ePA, werden die Daten nach dem Widerspruch unwiederbringlich gelöscht. Wird der Widerspruch zurückgenommen, erfolgt eine Neuanlage der ePA.
Der Widerspruch kann in Textform gegenüber der AO mitgeteilt werden oder in den Profileinstellungen der App eingetragen werden.
5.7 ePA-Ombudsstelle
Die AO hat nach § 342a SGB V eine Ombudsstelle eingerichtet. Diese dient als unabhängige Anlaufstelle für die Nutzer und bietet ihnen Unterstützung während der gesamten Laufzeit der Nutzung der ePA. Die Ombudsstelle berät insbesondere bei der Klärung von Fragen zur Nutzung der ePA sowie bei technischen, organisatorischen und prozessbezogenen Fragestellungen. Die Ombudsstelle kann per E-Mail epa-ombudsstelle@alte-oldenburger.de kontaktiert werden.
6 Das ePA-Modul
6.1 Funktion des ePA-Moduls
Das ePA-Modul ist eine Funktion innerhalb der App. Mit dem ePA-Modul kann ein Nutzer auf seine persönliche ePA zugreifen. Für die Nutzung des ePA-Moduls muss der Nutzer seine Zustimmung in die Nutzungsbedingungen erteilen und seine Einwilligung in die Datenverarbeitung erklären.
Zum Zugriff auf die persönliche ePA erfolgt eine Authentisierung des Versicherten mittels der GesundheitsID (Ziff. 3.3 und 4.1).
Die AO bietet mit dem ePA-Modul lediglich die technische Plattform zum Führen und Verwalten der ePA an und ist für die Vorgänge in der ePA, insbesondere die vom Nutzer, Leistungserbringern oder den Fachanwendungen gespeicherten Inhalten nicht verantwortlich. Die AO hat keine Kenntnis über die in der ePA gespeicherten Inhalte und auch keinen Zugriff auf die Daten.
Die Vorgaben zu den Funktionen der ePA-App werden durch die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik GmbH) unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und mit dem/der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erstellt.
Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt unter strengen Sicherheitsauflagen und sowohl der Entwicklungsprozess selbst, der Programmcode als auch der Betrieb der Lösung werden durch unabhängige, zertifizierte und akkreditierte Stellen im Rahmen einer Zulassung sowie kontinuierlichen Audits geprüft. Für jede Zulassung ist ein Sicherheitsgutachten erforderlich, das sowohl eine technische als auch eine funktionale Eignung prüft.
6.2 Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Nutzung des ePA-Moduls ist die Einwilligung des Versicherten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a), Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO i. V. m. §§ 342 Abs. 2, 344 Abs. 1 SGB V.
6.3 Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung der ePA durch den Nutzer und zur Verwaltung seiner persönlichen Gesundheitsdaten.
6.4 Umfang der Datenverarbeitung
Nach der Aktivierung des ePA-Moduls stehen die Funktionen der ePA zur Verfügung. Der Nutzer hat die Möglichkeit eigene Dokumente zu erfassen oder von Leistungserbringern Daten in seine ePA einstellen zu lassen. Ohne die Zustimmung des Nutzers können keine Daten von Leistungserbringern in der ePA eingestellt oder von diesen eingesehen werden.
Folgende Daten können mit der ePA verarbeitet werden:
6.4.1 Daten von Leistungserbringern
- Befunde, Diagnosen, durchgeführte und geplante Therapiemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen,
Behandlungsberichte und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen,
getrennt nach den folgenden Bereichen:
- Hausarztpraxis
- Krankenhaus
- Labor und Humangenetik
- Physiotherapie
- Psychotherapie
- Dermatologie
- Urologie/Gynäkologie
- Zahnheilkunde und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Weitere fachärztliche Bereiche
- Weitere nicht-ärztliche Berufe
- eMedikationsplan (elektronsicher Medikationsplan)
- ePatientenkurzakte (Daten des elektronischen Nottfalldatensatzes bzw. der Patientenkurzakte)
- eArztbriefe (elektronische Arztbriefe)
- eZahnbonusheft (elektronisches Zahnbonusheft)
- eUntersuchungsheft für Kinder (elektronisches Untersuchungsheft für Kinder mit den Daten zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern)
- eMutterpass (elektronischer Mutterpass mit Daten über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung)
- eImpfdokumentation (elektronische Impfdokumentation)
- Hinweise zu Aufbewahrungsorten und dem Vorhandensein von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Daten zur pflegerischen Versorgung
- Daten zum E-Rezept (Verordnungsdaten und Informationen zu deren Einlösung)
- eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen)
- sonstige medizinische Daten
- Daten über Heilbehandlung und Rehabilitation
- Abschriften der Behandlungsdokumentation von Leistungserbringereinrichtungen (z. B. Krankenhäusern) nach § 630g BGB
- Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
6.4.2 Eigene Daten
Sie können eigene Gesundheitsdaten in der ePA speichern und mit Leistungserbringern teilen.
6.4.3 Weitere Daten
Durch die Nutzung des ePA-Moduls können weitere nachfolgende Daten verarbeitet werden:
- Berechtigungen von Leistungserbringern
- Eingerichtete Vertretungen
- Wahrgenommene Vertretungen
- Aktivitätsprotokoll
6.5 Dauer der Speicherung
Die ePA ist als eine lebenslange Akte konzipiert. Solange der Nutzer die Voraussetzungen zur Anlange der ePA erfüllt (siehe Ziff. 5.1), werden die ePA bzw. darin gespeicherte Daten nicht gelöscht. Sie bleiben dauerhaft gespeichert, bis Nutzer einzelne Dateien oder die gesamte ePA selbst löschen.
90 Tage nach Beendigung des Versicherungsvertrags wird die ePA gelöscht. Während dieser Zeit kann der Nutzer seine Daten sichern bzw. die Migration der ePA zu seinem neuen Krankenversicherer in die Wege leiten. Die Migration der ePA erfolgt in der Regel automatisiert.
Im Todesfall verlängert sich die Löschfrist gemäß § 344 Abs. 6 SGB V auf 12 Monate.
Nach Ablauf dieser Fristen werden der Nutzeraccount und die ePA unwiderruflich gelöscht. Der Nutzer wird 14 und 7 Tage vor Ablauf der Löschfrist per E-Mail über die Löschung informiert.
Des Weiteren werden die ePA und die darin befindlichen Daten unwiederbringlich gelöscht, wenn der Nutzer der ePA widerspricht.
Zusätzlich hat der Nutzer die Möglichkeit eigenständig Daten in der App zu löschen.
6.6 Widerrufsmöglichkeit
Der Versicherte kann seine Einwilligung zur Nutzung des ePA-Moduls jederzeit in der App ohne Angabe von Gründen über das Profil und die Schaltflächen „Ihre Patientenakte“ und „Einwilligungen & Widersprüche“ widerrufen. Ein Widerruf der Einwilligungserklärung hat zur Folge, dass eine Nutzung des ePA-Moduls nicht mehr möglich ist und die Daten der ePA auf dem Endgerät gelöscht werden. Der Widerruf erwirkt kein Löschen der ePA in der Fachanwendung. Möchte der Nutzer die ePA und seine Daten in der Fachanwendung der Gematik löschen, so muss ein Widerspruch gegen die ePA über das Profil in der App erfolgen oder gegenüber der AO in Textform ohne Angabe von Gründen mitgeteilt werden.
Die Einwilligung kann jederzeit wieder neu erteilt werden. Nach erneuter Einwilligung in das ePA-Modul werden vorhandene Daten aus der ePA-Fachwendung geladen und im ePA-Modul angezeigt.
6.7 ePA-Pflichtinformation gemäß § 343 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Weitere umfangreiche Informationen können der Pflichtinformation gemäß § 343 SGB V entnommen werden. Die Pflichtinformation können sie unter www.alte-oldenburger.de/ehealth abrufen.
7 E-Rezept-Modul
7.1 Datenverarbeitung durch das E-Rezept-Modul
Der Versicherte kann in der App über das E-Rezept-Modul alle elektronischen Verordnungen, die von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgestellt wurden, über den Fachdienst E-Rezept abrufen. Darüber hinaus hat der Versicherte die Möglichkeit über das E-Rezeptmodul eine elektronische Apothekenrechnung zu erhalten. Um die elektronische Apothekenrechnung für ein Rezept zu erhalten, muss der Versicherte die Apotheke über den Versand der elektronischen Apothekenrechnung vor der Medikamentenabgabe informieren.
Bei Verwendung des E-Rezept-Moduls werden die Daten wie in Kapitel 3.1 beschrieben verarbeitet sowie ggf. bei Aktivierung Standortdaten zur Suche von Apotheken in Ihrer Nähe. Sie müssen für die Apothekensuche die Nutzung der Standortdaten bestätigen. Des Weiteren können Sie die Standortdaten in den Ortungsdiensten Ihres Endgerätes aktivieren bzw. deaktivieren.
Darüber hinaus werden bei der Verwendung des E-Rezeptmoduls und der elektronischen Apothekenrechnung folgende Daten verarbeitet:
- Rezeptstatus (einlösbar, in Einlösung oder abgeschlossen)
- Apotheke/Praxis
- Arzneimittelname
- Gültigkeitsdauer des Rezeptes
- Dosierung des Medikaments
- Datum der Ausstellung und Einlösung des Rezeptes
- Voraussichtliches Ende der Speicherfrist der Apothekenrechnung
Die Anmeldung am Fachdienst E-Rezept erfolgt über die GesundheitsID (IDP, siehe Ziff. 3.3 und 4.1).
7.2 Kommunikation zwischen der „AO eHealth“-App und Apotheken
Apotheken erhalten das Zugriffsrecht für das im Fachdienst E-Rezept gespeicherte E-Rezept. Eine direkte Kommunikation zwischen der App und der Apotheke erfolgt dabei nicht, da die App nicht direkt mit dem Kommunikationssystem der Apotheke in Verbindung steht. Die Kommunikation mit der Apotheke läuft über den Fachdienst E-Rezept, der die Mitteilungen archiviert. Die App lädt die Mitteilungen vom Fachdienst E-Rezept und speichert sie auf Ihrem Endgerät. Falls Sie die Apothekenrechnung nutzen, wird Ihre Einwilligung an den E-Rezept-Fachdienst übermittelt und dort gespeichert. Apotheken können darüber abfragen, ob eine Einwilligung vorliegt.
7.3 Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Nutzung des E-Rezept-Moduls und der Apothekenrechnung ist die Einwilligung des Versicherten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit a), Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO i. V. m. § 334 Abs. 1 Nr. 6 SGB V.
7.4 Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung der Anwendung E-Rezept durch den Versicherten zum Abruf und zur Einlösung von ausgestellten Rezepten in der Apotheke sowie ggf. den Erhalt von elektronischen Apothekenrechnungen.
7.5 Dauer der Speicherung
Für den Versicherten besteht die Möglichkeit Rezepte selbst zu löschen, ansonsten werden E-Rezepte, die im zentralen Fachdienst gespeichert sind, ob eingelöst oder nicht, nach 100 Tagen automatisch gelöscht.
Apothekenrechnungen werden 10 Jahre nach Erstellung automatisch gelöscht. Der Versicherte hat die Möglichkeit Apothekenrechnungen manuell zu löschen. Sollen Apothekenrechnungen länger als 10 Jahre gespeichert werden, muss der Nutzer diese herunterladen und außerhalb der App sichern.
Zugriffsprotokolle im Fachdienst E-Rezept werden nicht auf dem Gerät gespeichert und können nicht vom Nutzer gelöscht werden. Es erfolgt gemäß § 309 SGB V eine automatische Löschung der Zugriffsprotokolle nach drei Jahren.
7.6 Widerrufsmöglichkeiten
7.6.1 Widerruf der Einwilligung zur Nutzung des E-Rezept-Moduls
Der Versicherte kann seine Einwilligung zur Nutzung des E-Rezept-Moduls jederzeit ohne Angabe von Gründen über das Profil und die Schaltfläche „E-Rezept“ widerrufen. Ein Widerruf der Einwilligungserklärung hat zur Folge, dass eine Nutzung des E-Rezept-Moduls nicht mehr möglich ist und die E-Rezeptdaten auf dem Endgerät gelöscht werden. Der Widerruf erwirkt kein Löschen der E-Rezepte im Fachdienst. Möchte der Versicherte die E-Rezepte vom Fachdienst löschen, so müssen diese im E-Rezept-Modul ausgewählt und gelöscht werden.
Die Einwilligung kann jederzeit wieder neu erteilt werden. Nach erneuter Einwilligung werden noch verfügbare E-Rezepte aus dem Fachdienst geladen und im E-Rezept-Modul angezeigt.
7.6.2 Widerruf der Einwilligung zur Nutzung der elektronischen Apothekenrechnung
Die Verwaltung der Einwilligung zur Nutzung der elektronischen Apothekenrechnung kann der Nutzer innerhalb des E-Rezept-Moduls über das horizontale 3-Punkte-Symbol aufrufen. Hier kann der Nutzer seine Einwilligung durch Auswahl von „Zustimmung zurücknehmen“ widerrufen. Durch den Widerruf werden alle bestehenden Apothekenrechnungen unwiderruflich gelöscht werden. Der Widerruf betrifft nur die Apothekenrechnung – die Einwilligung zur Nutzung des E-Rezepts (siehe 5.6.1) bleibt bestehen.
Die Einwilligung kann jederzeit wieder neu erteilt werden. Nach erneuter Einwilligung erhält der Nutzer wieder elektronische Apothekenrechnungen.
8 Kontaktmöglichkeiten
Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG bietet ihren Versicherten zur Unterstützung bei technischen Problemen mit der App telefonische oder elektronische Kontaktmöglichkeiten (E-Mail).
Alle Anfragen, welche nicht direkt gelöst werden können, werden zur weiteren Bearbeitung mit Hilfe eines sog. Vorgangsbearbeitungssystems erfasst und dokumentiert. Diese Anfragen werden persönlich von unseren Supportmitarbeitern bearbeitet.
8.1 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, da die im Rahmen der Kontaktaufnahme durchgeführten Datenverarbeitungsvorgänge für die ordnungsgemäße Abwicklung des Nutzungsvertrags mit dem Versicherten über die „AO eHealth“-App erforderlich sind.
8.2 Zweck der Verarbeitung
Die in diesem Abschnitt beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten wird durchgeführt, um Kontaktaufnahmen unserer Versicherten bearbeiten zu können und infolgedessen den Nutzungsvertrag über die „AO eHealth“-App mit dem Versicherten durchführen zu können.
8.3 Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Dies ist der Fall, wenn die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG entscheidet, dass spätestens drei Jahre nach Schließung des Vorgangstickets diese Daten gelöscht werden sollen.
9 Speicherort aller App-spezifischen Daten
| Betreiber | Anwendung | Datentyp |
|---|---|---|
|
RISE Rechenzentrum Standorte München und Nürnberg, Deutschland |
Backend zur „AO eHealth“-App | Stammdaten des Versicherten |
| Identifizierung- und Registrierungsdienst Sektoraler IDP (Zugriffs- und Berechtigungsverwaltung) | Digitale Identität und den damit verbundenen Stammdaten | |
| BSM (Business Servicemanagement) | Fehlerberichte aus der „AO eHealth“ App | |
|
Rapidmail GmbH Standort Frankfurt, Deutschland |
E-Mail-Versand für transaktionale E-Mails |
E-Mail-Adressen E-Mail-Details (E-Mail-Empfänger, Betreff, Text) für den IDP (temporär 5 Tage E-Mail-Inhalte, 10 Tage E-Mail-Header) |
|
BITMARCK GmbH Standorte: Hamburg, Essen und Oberhausen |
SigD (Signaturdienst) | Kryptographische Identität, Signierungszertifikat für ePA |
| PKI und OCSP-Responder (Public-Key-Infrastruktur und Zertifikatsüberprüfung) | Zertifikate für SigD, Zertifikatsstatus für ePA | |
| Aktensystem, KVS | Nutzerbezogene ePA-Dokumente und deren Metadaten, Verschlüsselungsinformationen |
Stand 05/2026